[linux-l] CoreBoot auf Lenovo X230 mit externer GraKa

Frank Reker frank at reker.net
Mi Feb 25 17:52:48 CET 2015


Am Wed 25. Feb 2015 08:59 +0100 schrieb Benjamin Schieder:

>Am 2015-02-24 20:24, schrieb rainer herrendoerfer:
>>Würde jedenfalls versuchen einen Preisnachlaß auszuhandeln, schließlich
>>ist die Ware mit Mängeln behaftet. Außerdem verstehen es die Hersteller
>>nur über das Portemonnaie.
>
>Ich habe den Laptop mittlerweile seit fast zwei Jahren. Da is nix
>mehr mit reklamieren :-)

die verjaehrungsfrist fuer maengelhaftung liegt bei zwei jahren
(sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. bei so genannten
verbrauchstgutkaeufen (kaeufer == privatperson und verkaeufer ==
unternehmer) kann die frist nicht unter zwei jahren bei neuprodukten
bzw. 1 jahr bei gebrauchten produkten liegen).
wenn du den laptop also seit weniger als zwei jahren hast (auch einen
tag weniger reicht aus), dann ist die maengelhaftung noch nicht
verjaehrt. du koenntest also vom kauf zuruecktreten, preisnachlass
fordern oder nachbesserung verlangen. die entscheidung liegt bei
dir. aber nicht gegenueber dem hersteller (ausser der gibt 
_freiwillig_ eine herstellergarantie) sondern nur gegenueber dem
haendler!

allerdings da der betrieb einer zusaetzlichen grafikkarte in einem
laptop zwar zu den moeglichen aber nicht zu den ueblichen einsatzszenarien
gehoert und du vermutlich eine solche forderung beim kauf auch nicht 
gestellt hast, duerfte hier afaik die maengelhaftung nicht greifen, egal
wie neu oder alt der laptop ist.




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