linux-l: Ups... (hat jemand Ahnung von Recht?)

Oliver Bandel oliver at first.in-berlin.de
Mi Okt 21 01:55:56 CEST 1998


Hallo!

On Tue, 20 Oct 1998, Carsten Wartmann wrote:

> Dr. Bernd Freistedt writes:
>  > Hallo Carsten und allen anderen Listenleser/-schreiber!
>  > 
>  > Wir (Claudia und ich) haben uns gerade halbtot gelacht! - 
>  > Ehrlich!
>  > So eine Mail gibt wieder ungeheuer Kraft!
>  > Das schoenste waren die Zeilen:
>  > > Was mich so richtig befriedigt ist die Tatsache, das ich mit 4 
>  > > Zeilen Bash ein Verfahren wohl genau getroffen habe welches 4 
>  > > Jahre Entwicklung gekostet hat.... ;-)
>  > Ja, manches machen's in 4 Zeilen mit dem Kopf, andere in 4 
>  > Jahren mit dem Hintern... :-))
> 
> Naja, nachmachen ist immer einfach. Die geniale (?) Idee war es ein
> verfahren aus den 70ern vom Foto auf das Bewegtbild zu
> übertragen. Aber von der Idee zur Umsetzung sollte das dann nicht 4
> Jahre dauern...

Foto->Bewegtbild?

d2mac?
mpeg?
diskrete Cosinustransformation?
(im Nebel stocher...?!)


[...]
> Ich habe die Idee -- Zeit und Raumachse im Film vertauschen --- bei

aha....

> einem Bericht im Fernsehen über den Prix Ars Electronica gesehen und
> einfach mal mit einem Bash-Script und netpbm/ImageMagick
> ausprobiert. Bis auf die Tatsache, das die Liste wieder einige Fragen
> bezüglich Shellprogrammierung ertragen musste hat das auch recht
> schnell funktioniert...

Wenn das Verfahren so öffentlich bekannt ist, kann man annehmen, daß es
nicht, oder schon sehr lange rechtlich geschützt ist.
Ich nehme an, es ist nicht geschützt.

Wenn allgemein bekannte Verfahren von jemandem implementiert werden,
dann kann man evtl. (aber auch nur evtl.) die Implementierung schützen
lassen, nicht aber das Verfahren selbst.
(Vorausgesetzt, die Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren nicht
dramatisch geändert.)


> 
>  > Wenn dieser Satz nicht dabeistehen wuerde: 
>  > > keinesfalls mehr weiterzuverbreiten. 
>  > waere interessant, _was_ die 4 shell-Zeilen sind.
>  > So aber ist es erst einmal eine Unterlassungsforderung.
>  > Schade, jetzt werde ich wohl dumm sterben muessen ;-)
> 
> Wenn Du die gequotete Mail genau angesehen hättest wärst Du schlauer,
> der Herr Widrich war so frei die Adresse zu nennen ;-)

Ach, muß ich wohl nochmal lesen... :-)

> 
> Du meinst also ich müsse auf so eine "Unterlassungsforderung" erst mal
> reagieren?

Mir fällt dazu ein: Wenn der Hammer hoch genug hängt, sollte man
aufpassen, daß er nicht herunter fällt, falls es ein echter Hammer
ist. Aber es kann gut sein, daß der Hammer aus Schaumstoff ist.
Da will jemand, daß Du ihm ausweichst...
Welche Patentnummer hat Dir denn der Mensch mitgeteilt? Gibt
es eine? Es gibt keine? Wieso behauptet er dann, es sei rechtlich
geschützt?
Sind das nun M$-Methoden, die hier nach Deutschland schwappen?!



[...]
> Ich glaube ein Schreiben von jemanden wie Gravenreuth kostet schon
> genug ohne das es vor Gericht geht...

Naja, die Schreiben kosten ja nicht Dein Geld.


> 
>  > Das ganze Problem geht noch weiter: Entsteht hier nicht der 
>  > Eindruck, dass eigenstaendiges Denken und kreative Intelligenz 
>  > mit Hilfe formaler juristischer Betrachtungsweise schlankweg 
>  > verboten wird?
>  > Ich gestehe: ein ungemuetlicher Gedanke.
> 
> Wie gesagt war ja "nachgemacht", ich versuche auch nicht Geld damit zu
> machen.

Nachgemacht? Scheint aber kein geschütztes Verfahren zu sein.
Keine Patentnummer, keine weiteren detaillierten Angaben,...
...sieht mir nach heißer Luft aus... aber auch an der kann man sich
die Finger verbrühen... eventuell....


Tschüß,
    Oliver




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