[linux-l] GPL ist nicht Public Domain

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Di Nov 28 14:25:45 CET 2006


Hallo,

On Tue, Nov 28, 2006 at 01:44:00PM +1100, Peter Ross wrote:

> Das Recht, nur mit einer Frau zu schlafen statt fuer jede zugaenglich
> sein zu muessen, ist Freiheit.

Stimmt. Es tut aber nicht wirklich was zum Thema.

Erstens dürfte die Frau wenig Interesse haben, die sexuelle Erfahrung
mit anderen Frauen zu teilen. Software-Anwender haben dagegen durchaus
oft ein Interesse daran, die Software an andere Anwender weiterzugeben.

Zweitens würde das teilen der Erfahrung ja erfordern, dass *Du* mit
anderen Frauen schläfst; es würde Dich zu etwas zwingen. Wenn jemand
Dein Programm kopiert, zwingt das Dich zu garnichts; es betrifft Dich
eigentlich überhaupt nicht. Es schränkt nur Deine Fähigkeit ein, die
Verwendung Deiner Software zu kontrollieren. Das ist aber keine
Freiheit, die Dir genommen wird. Es wird Dir nur das Recht genommen,
über andere zu bestimmen.

Drittens bezieht sich Dein Beispiel nur auf die eigene Sexualität. Über
eigene Software macht die GPL aber keine Vorschriften. Nur darüber, wie
man fremde Software, eventuell um eigene Teile ergänzt, weitergeben
darf.

Überhaupt hat Dein Beispiel wenig zu tun mit der ursprünglichen
Behauptung, dass es meine Freiheit einschränkt, wenn ein Anderer mir
keine Exklusivrechte geben kann. (An etwas, was zum Teil auf der Arbeit
dritter basiert...)

-Olaf-



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