[linux-l] [heise] Bundesverfassungsgericht: Domain steht buergerlichem Namenstraeger zu
Peter Ross
Peter.Ross at alumni.tu-berlin.de
So Sep 17 04:00:22 CEST 2006
Hi all,
dieses Urteil gibt ja wieder neuen Spass fuer alle Abmahner..
.. dass einem Privatmann die mit seinem Familiennamen identische
Web-Adresse zusteht und er Dritten, die einen anderen Namen tragen, die
Benutzung untersagen kann
Klasse..
Ein guter Grund mehr, .de den Ruecken zu kehren. In Deutschland hat man ja
von vornherein versagt, eine ordentliche Auftrennung in Sub-Domains nach
Zweck (com/org/id..) inklusive ordentlicher Spielregeln zu
bewerkstelligen.
Z.B. http://www.auda.org.au/domains/au-domains/
Tja, da hat es DeNIC verschlaffen.. und nun ist der ganze Schmarren in die
Haende von Rechtsverdrehern geraten.. Herzlichen Glueckwunsch
Peter
Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l