[linux-l] Hot Spots und FileSharing
Norman Steinbach
steinbach.norman at web.de
Mi Sep 27 16:29:59 CEST 2006
Ich befürchte, er wird von unserem kranken Unrechtssystem im Falle einer
über seinen AP begangenen illegalen Handlung von der Exekutive,
spätestens von der Judikative für diese verantwortlich gemacht oder
zumindest mit zur Verantwortung gezogen, wenn er es nicht tut.
Hier noch 2 Links dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77921 ("Offenes WLAN hat Folgen")
und ein Artikel zum Kaufen:
http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/04/13/102/
Viele Grüße,
Norman
ist at nichtsospannend.de wrote:
> Sagt mal:
> Muss der Betreiber eines HotSpots, also im ganz einfachen Fall ein
> Kneipenbesitzer mit Wavelan, die Onlinezeiten/Verbindungsdaten seiner
> "Kunden" (auch wenn es ein offener HotSpot ist) speichern, damit die
> Exekutive später denjenigen ermitteln kann, der zu einem bestimmten
> Zeitpunkt illegalen Kram hochgeladen hat?
>
> Gruß
> Dirk
>
>
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