[linux-l] GPLv3 erschienen

Steffen Dettmer steffen at dett.de
So Jul 1 23:23:31 CEST 2007


* Olaf Radicke wrote on Sun, Jul 01, 2007 at 20:46 +0200:
> Am Sonntag, 1. Juli 2007 schrieb Steffen Dettmer:
> > > Blöd nur, das v2 und v3 inkompatibel ist. Wenn ein Projekt umsteigt
> > > von v2 auf v3 sind einige (neuere) Teile "v3 only" und andere Teile
> > > "v2 or/and v3". Für andere Projekte die Teile verwenden oder
> > > austauschen wollten, ein Tretminen-Feld. Sie können nicht konsequent
> > > nur v2 oder nur v3 fahren. Von daher ist ein Umstieg wahrscheinlich
> > > nicht so einfach.
> >
> > Das verstehe ich nicht. Hast Du einen Link? Warum kann man hier nicht
> > mehr den Benutzer zwischen v2 und v3 wählen lassen? Das wäre natürlich
> > kein "Umstieg" auf v3, weil v3 (und damit DRM etc) geht. Meinst Du das?
> 
> Wenn es mir egal währe ob v2 oder v3, dann kann ich ja gleich bei v2 bleiben. 
> oder habe ich jetzt ein Denkfehler?

mmm... weiss nicht... also, mal sehen:

Angenommen, in einem Projekt arbeiten viele mit. Es ist v2.

"Nun stellt man auf v3 um". Man sagt, alles neue nur v3, nicht mehr v2,
ja? Dann ist das gesammte neue nach dieser Leseart nicht mehr unter v2
lizensiert werden, weil ein Teil ja nur v3 ist (den man ja "erstmal"
nicht losgelöst betrachten kann, z.B. bei einem binary). Nun darf man
doch aber gar keine Software, die mal v2 war auf was eingeschränkteres
lizensieren, das ist ja eine Grundidee, ausser, wenn sowas die "or any
newer version" dransteht (wo ich ja schon gefragt hab, wie oft sowas
dran steht und was damit überhaupt ist). Wenn sowas nicht dran steht,
KANN doch ein Projekt überhaupt nicht "upgraden", weil Teile ja nur v2
sind, oder?

Komisch, dass würde heissen, praktisch ginge v3 nur bei neuen. Selbst
wenn "or any newer version" schon immer dranstand ist dieses Recht doch
gewährt, wenn auch nur einer der ganzen Entwickler, die mal ne Idee zu
einem Patch geäussert haben nicht klar v3 akzeptieren.

Die v3 bezieht sich dann aber auch nur auf die neuen Teile, oder? Kurz:
ginge nur für neue Software. Man könnte gar nicht "umsteigen".

Fände ich auch richtig. Wenn ein Teil, wo ich mal einen GPL Sourcen
begesteuert hätte seit langem auf z.B. Sicherheitsmodulen läuft, wo der
Besitzer nichts anderes laden kann UND ICH DAS SO WILL und vielleicht
nur deshalb die Sourcen beigesteuert habe, weil ich ein Konzern bin oder
ne Bank, würde ich natürlich auf v2 bestehen. Weil mir das ja zusteht
könnte niemand die gesammte Software unter v3 lizensieren, dazu müssten
dann die v2 Teile raus.

Nun weiss doch aber in der Praxis keiner, welche Teil eventuell unter
sowas fallen, also kann man hier doch gar nichts machen ausser bei v2
bleiben, oder?

oki,

Steffen

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