[linux-l] GPLv3 erschienen

Steffen Dettmer steffen at dett.de
Sa Jul 14 14:04:46 CEST 2007


* olafBuddenhagen at gmx.net wrote on Thu, Jul 12, 2007 at 05:04 +0200:
> Wobei ich ehrlich gesagt eh Zweifel habe an dem Argument mit
> gesetzlichen Vorschriften. Bei einem klassischen Kurzwellensender kann
> ja auch nicht verhindert werden, dass jemand 'nen Booster dranbaut und
> munter Gesetze bricht -- wieso sollte ein in Software implementierter
> Radio-Stack diese Möglichkeit zu verhindern suchen? 

immerhin kann kein Virus einen Booster dranbauen :) Ausserdem lassen
sich booster nicht kopieren. Ist schon ein Unterschied (was nicht
heisst, dass der hier ne grosse Rolle spielen würde).

Jedenfalls gibt es etliche Systeme, die besser (nur) funktionieren, wenn
die clienten bestimmte Sachen /nicht/ machen. Also besteht der Wunsch,
sowas zu verhindern. Das geht z.B., wenn man nur zertifizierte Software
zulässt (die im GSM Netz halt nicht alle 10 ms einen neuen key
aushandeln möchte usw). "nur zertifizierte Software" geht ja scheinbar
nach GPL v3 nicht mehr. Nach v3 darf das Netz die software ja nur
zurückweisen, wenn das Netz tatsächlich nachteilig beeinflusst ist, (also
"wenn zu spät ist").

> > > Bankautomaten betrifft diese GPLv3-Klausel übrigens nicht.
> > 
> > aha, warum nicht?
> 
> RTFL -- Read The Fucking License ;-)

(das ist gar nicht so einfach. Lesen geht schon, aber verstehen mein ich)

> Es ist ausdrücklich von "Consumer Devices" die Rede -- ein Bankautomat
> fällt da schwerlich darunter.

Stimmt, ok, gut. Also Sicherheitsmodul (das fällt darunter, ein
`Kartenleser' fürs Onlinebanking mit Display und Tastatur ist ein
Sicherheitsmodul oder Betrug).

> > Bei dem TV Teil da ist die Hardware ja nicht GPL, also warum soll die
> > alles ausführen können. Kann doch jeder seinen Kernel auf SEINER
> > Hardware (vmware oder ein ASIC, was weiss ich) ausführen. Ich mein,
> > der linux kernel in dem Beispiel ist GPL, gut, daher sind am linux
> > kernel die Freiheiten weiterzugeben, klar. Aber die Hardware ist doch
> > erstmal aussen vor.
> 
> Nein, die Hardware *kann* nicht außen vor sein. Zu den Freiheiten der
> GPL gehört, dass der Anwender Kontrolle über die Software hat, die er
> einsetzt. Es hilft überhaupt nichts, dass die Lizenz das Ändern der
> Software erlaubt, wenn es nicht möglich ist, die ursprüngliche Version
> zu ersetzen.

wieso muss das ausgerechnet auf dem orginal-Gerät gehen?

> GPLv3 macht keinerlei Vorschriften über die Hardware; die
> kann proprietär sein bis zum geht nich mehr. Alles was die Lizenz
> verlangt, ist dass der Anwender die Software anpassen kann.

*und* das auf der *orginalen* Hardware ausführen zu können *und* dass
die auch noch "weiter funktioniert" (sinngemäss).

Bei einem normalen Sicherheitsmodul müsste er den key kriegen und könnte
den Kram auf seinem und i.d.R. auf jedem gleichartigen Modul benutzen.

Da sowas für z.B. online Banking nicht geht (überhaupt, man könnte sich
den key sparen oder müsste individuelle verwenden, was wieder teuer
ist), nimmt man dann halt vxworks, was ich Schade finde.

> > Der eigentliche Punkt ist ja, dass sich solche Hardware verkaufen
> > lässt. Also, eigentlich würde ich das als potentiellen Betrug
> > verstehen und daher eigentlich verbieten, wenn ich jetzt ein Staat
> > wäre. Weiss nicht, ob das Aufgabe der GPL ist...
> 
> Der eigentliche Punkt ist, dass sich proprietäre Software verkaufen
> lässt. Sollte der Staat das nicht verbieten? Ist es Aufgabe der GPL?
> 
> Freilich sollte der Staat es verbieten. Tut er aber nicht. 

Vielleicht ist die Welt nicht ganz so einfach, wie sie scheint.
Vielleicht würde es gar nicht funktionieren, dürfe man jetzt keine
mehr Software verkaufen. Wovon sollte ich z.B. leben, wenn meine Firma
nichts verkauft?

oki,

Steffen

-- 
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt,
es trägt daher weder Unterschrift noch Siegel.




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