[linux-l] GPLv3 erschienen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
So Jul 22 03:06:55 CEST 2007


Hallo,

On Sat, Jul 21, 2007 at 04:37:43PM +0200, Mike Dornberger wrote:

> ich glaube, was Steffen hier meint, ist eine Situation wie die
> folgende:
> 
> Ein böser Restaurantbesitzer modifiziert seinen Kartenleser, damit er
> dir (dem Gast) eine Rechnung X anzeigt, die du mit deiner PIN
> bestätigen sollst.

OK, ich hatte bei "Kartenleser" und "Online-Banking" eher an HBCI oder
sowas gedacht. Bei solchen Kartenzahlungs-Terminals ist die Situation
natürlich eine andere. Aber:

> Außerdem könnte hier in der GPLv3 der Abschnitt mit den
> Consumer-Geräten zum Tragen kommen, also, daß selbst wenn der Gastwirt
> das Gerät für sich gekauft hat, er trotzdem z. B. solch einen
> "Hardwareschutz-Key" nicht mitgeliefert bekommen muß, da es eben kein
> Consumer-Gerät ist.

Eben.

> Außerdem könnte es auch sein, daß das Lesegerät dem Gastwirt gar nicht
> gehört, sondern seiner Bank, so wie es bei normalen Kreditkarten auch
> ist.

Das spielt glaub' ich keine Rolle -- entscheidend ist an der Stelle nach
meinem Verständnis nicht der Eigentümer sondern der Besitzer. Könnte
mich aber irren.

-Olaf-



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