[linux-l] Boottip fuuer Berufsparanoide;-)

Thorsten Stöcker tstoecker at baerensoftware.de
Do Sep 20 15:22:39 CEST 2007


Hi,

>
> Nicht unbedingt. Man muss nur den Rechner des "Zielobjektes" eindeutig
> identifizieren können (und dessen Setup im Groben kennen, zumindest das
> OS), dann wäre das in http://www.heise.de/newsticker/meldung/96124
> beschriebene Szenario doch sicherlich auch denkbar, oder: Warum wäre es
> nicht denkbar, durch unveröffentlichte Sicherheitslücken in den
> Betriebssystemen/Anwendungsprogrammen hineinzukommen?

Weil das strafbar ist. Beweise die auf diese Weise erhoben werden, können 
nicht verwendet werden. 

Das ist so illegal, das die Ermittler, der Staatsanwalt und wenn es der 
Richter zuläßt auch dieser, für eine Weile auf Staatskosten 3 Mahlzeiten am 
Tag bekommen.

Ein Urteil aufgrund dieser Beweise hätte keinen Bestand, selbst wenn es das 
BVerfG zu lassen würde, der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte würde 
es für null und nichtig erklären.

Gruß
Thorsten

-- 
Bären-Software
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