[linux-l] Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Peter Ross Peter.Ross at bogen.in-berlin.de
Fr Dez 7 00:06:50 CET 2012


Hi,

ich habe mich mal mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlager befaßt 
(Olaf hat ja was zum Google-Aufruf geschrieben)

Es ist wirklich unglaublich, wie dumm das ist:

http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf

Bearbeitungsstand: 13.06.2012 13:39 Uhr
Referentenentwurf
des Bundesministeriums der Justiz

B. Lösung

Es werden folgende Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) 
vorgeschlagen: Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den 
Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse 
zu gewerblichen Zwecken im Internet öffent- lich zugänglich zu machen. 
Presseverlage können somit auch die Unterlassung unerlaubter Nutzungen 
verlangen und gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen er- 
werben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen 
der Zitierfreiheit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger

Am 29. August 2012 beschloss das Bundeskabinett einen modifizierten 
Gesetzentwurf, der praktisch nur noch auf Suchmaschinen im Internet 
ausgerichtet ist und für sämtliche andere mögliche Nutzer von 
Presseerzeugnissen keinen Einfluss mehr hat.

Und dann gibt es robot.txt:

http://www.robotstxt.org/orig.html

In 1993 and 1994 there have been occasions where robots have visited WWW 
servers where they weren't welcome for various reasons.

# go away
User-agent: *
Disallow: /

Wenn man einige erlaubte - "lizenzierte" Robots hat, dann darf man die 
gern dort eintragen und Gebühren kassieren.

Kurz gesagt: das Handwerkszeug ist seit 1994 vorhanden, robots.txt ist 
allgemein akzeptiert, und nur Idioten können da nach dem Gesetzgeber 
rufen.

Und die größten sind die, die dann auch noch ein Gesetz verabschieden. Die 
wissen wirklich nicht, was sie tun..

Viel Spaß noch
wobei auch immer
Peter


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