linux-l: Telefon-Cd

Oliver Bandel oliver at first.in-berlin.de
Di Jun 23 18:16:24 CEST 1998


Hallo!



On Mon, 22 Jun 1998, Till Christian Siering wrote:

> On Sun, 21 Jun 1998, Andreas Kotes wrote:
> 
> > On Sun, 21 Jun 1998, phR wrote:
> > 
> > >  > leider habe ich den anfang des threads nicht mitbekommen - gehts hier um
> > >  > die "kostenlosen" berliner telefonbuch cd ? ich hatte mir auch schonmal
> > >  > darueber den kopf zerbrochen und bin zu dem entschluss gekommen das man
> > >  > die daten eigentlich in eine _richtige_ db uebertragen muesste, und dann
> > >  > ist auch die frage nach der sprache obsolet. 
> > > 
> > > Es geht um die Telefonbuch-CD.
> > > Du DARFST die Daten nicht in eine andere Datenbank uebetragen,
> > > zumindest steht sowas in den Lizenzvereinbarungen:
> > > "...zweckfremde Nutzung ist unzulaessig, insbesondere [...] als
> > > Unterlage fuer die Zusammenstellung von Teilnehmerverzeichnissen jeder 
> > > Art". Meiner Meinung nach erfuellte das Erstellen einer eigenen
> > > Datenbank diesen Tatbestand.
> > stuemmt nahezu, wenns veroeffentlicht wuerde, was aber nicht noetig ist.
> > man koennte das konvertierungsprogramm und die oberflaeche rausgeben.
> 
> Denke ich auch. Die Anwendung des Konvertierungsprogrammes ist
> wahrscheinlich nicht erlaubt - das Schreiben des
> Konvertierungsprogrammes aber schon. Trotzdem sollte man hier sehr
> vorsichtig sein.

Auf die Daten direkt zuzugreifen könnte auch schon problematisch sein.
Genau genommen ist die ganze CD schon problematisch:

        "Wir weisen aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf hin,
        daß auf dieser CD-ROM Einträge von Kunden enthalten sind,
        die der Veröffentlichung ihrer Einträge in Printverzeichnissen
        und/oder der erweiterten Auskunft widersprochen haben. Kunden,
        die von ihrem o.a. Widerspruchsrecht gebrauch gemacht haben
        können bei Mißachtung ihrer Entscheidung ihre Rechte gegen
        die Herausgeber und Verleger von Printverzeichnissen, bzw. 
        die Betreiber von Auskunftsstellen nach dem Bundesdatenschutz-
        gesetz geltend machen. Um zu verhindern, daß Dritte die 
        veröffentlichten Daten in unzulässiger Weise verwenden, sind die
        Herausgeber verpflichtet, die Widersprüche gegen Eintragung
        in Printverzeichnisse auf Verlangen der Kunden gesondert
        zu Kennzeichnen."

Selten habe ich soviel Schwachsinn in so wenigen Sätzen lesen müssen:

Das ist also genau gemommen ein gröberer Hammer, als eine D-Info-Recherche
nach Telefonnummern, da die Leute ja EXPLIZIT die Verbreitung der Daten
untersagt haben, aber dennoch auf der CD zu finden sind. Bei der D-Info
hingegen wurden nur die Telefonbücher eingescannt, in denen also keine
Adressen vermerkt waren, die dort nicht erscheinen sollten.

Wenn man also rechtlich gegen D-Info CD's vorgeht und gleichzeitig Daten
in noch größerem Umfange veröffentlicht (mit dem Hinweis, daß man sie
nicht veröffentlichen sollte, welch Schwachsinn), scheint das wieder
einmal ein Vorgehen zu sein, daß man von Monopolisten ja nicht anders
zu erwarten braucht: Konkurrenz die Verbreitung verbieten und selbst
mit noch gröberen Geschossen schiessen, um sich den Markt frei zu halten!

Sollte also jemand Streß machen, daß man sich die Daten selbst heraus
parsed, dann sollte man aber schleunigst die DeTeMedien verklagen...
... wer Daten heraus gibt sollte da zumindest auch eins auf den Deckel
kriegen... (quasi das Äquivalent zur Verleitung zum Diebstahl).
(Na, liebe Juristen, kann man das so stehen lassen?)

Im übrigen sei nochmal auf den anderen Text verwiesen, der da auf der
CD-Hülle zu finden ist: Zweckentfremdung ist nicht zulässig; und unter
Zweckentfremdung dürfte man verstehen, sich seine Werbeadressen-Register
oder Ähnliches zu erstellen (steht so ähnlich auch auf der CD-Hülle,
allerdings etwas schwammiger und nicht unbedingt sinnvoller formuliert; der
genaue Zweck ist dort garnicht definiert (?!), aber Zweckentfremdung ist
untersagt... (auf jeden Fall untersagt ist die kommerzielle Nutzung der
Daten!)).


[...]
> Das Teilnehmerverzeichnis reicht doch fuers erste. Die Seite unter oben
> genannter URL habe ich mir leider noch nicht angeguckt.

Teilnehmerverzeichnis?
Was soll das sein?
Willst Dui so etwas erstellen?
Laut CD-Hüllen-Aufschrift darf man sich keine Teilnehmerverzeicnisse
irgendwelcher Art erstellen. Also erstell Dir lieber eine Adressenliste. ;-)

[...]
> Die Erstellung einer Indexdatei ueber die Rohdaten auf der CD
> (glimpseindex kann auch Binaerdateien indizieren) und anschliessendes
> Filtern der Suchergebnisse habe ich noch nicht ausprobiert. Diese Loesung
> ist aber bestimmt die Bessere, da das Kopieren der Daten von der CD und
> damit die Erstellung eines eigenen Teilnehmerverzeichnisses vermieden
> wird.

Also, wenn man sowieso nur mit der einen Datei arbeitet, die die Einträge
enthält, würde eine Einfache Indizierung nach Anfangsbuchstaben der
Vornamen schon ein recht flottes Ergebnis bringen. Man kann dann die
Daten von da ab Suchen, wo der Nachnamen-Anfangsuchstabe ....
... aber das geht selbstverständlich nur, wenn man den Nachnamen
für die Recherche vorliegen hat.


Tschüß,
    Oliver





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