[linux-l] [OT] Verfahrensweisen der Onlineüberwachung [was: Boottip fuuer Berufsparanoide;- )]

Steffen Schulz pepe_ml at gmx.net
Fr Sep 21 16:50:27 CEST 2007


On 070921 at 04:02, Thorsten Stöcker wrote:
> Nur das es in diesem Fall dazu führt, daß die Beweismittel ganz sicher nicht 
> zu gelassen werden und Du zusätzlich ein paar Strafanträge verteilen kannst. 
> Die StPO verbietet die Verwendung illegal erworbener Beweismittel. Und wie 
> heißt es so schön im GG. 

Ich hoffe deine Ansicht, dass sowas im Grunde illegal ist dir daher
nicht passieren kann, schraenkt deine Motivation zum Protest
nicht ein.

Schliesslich wird sowas bereits gemacht und bisher hat es allein die
Angeklagten getroffen, die sich nicht zu verteidigen wussten. Ich hab
auch noch nicht gesehen, dass aufgrund illegal erworbener Beweismittel
in so einem Fall jemand zur Verantwortung gezogen wurde.

> Übrings Jung droht im Falle des Abschußes eine Anzeige nach dem 
> Völkerrechtsstrafgesetzbuch der BRD, eine Strafanzeige wegen Mord, eine 
> Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges, sowie ein Verfahren 
> vor dem Kriegsverbrechertribunal. Den Piloten auch, auch die werden nicht mit 
> Totschlag davonkommen, weil es den Befehlsnotstand in dieser Situation nicht 
> gibt.

Genau so wuerde es nicht laufen. Jung ist zu dem Zeitpunkt schon lange
ausgeschieden und freut sich seines Gehalts in irgendeinem Vorstand in
der Industrie. Der verantwortliche dagegen hat nur nach dem korrekt
verabschiedeten Gesetz gehandelt, mit dem Ziel die Bevoelkerung vor
einem Anschlag mit nuklearem Material zu schuetzen. Oder was man sich
auch immer aus dem Arsch zieht. Sollte die Forensik das nicht
bestaetigen, war es halt ein bedauerlicher Irrtum, sodass der
Verantwortliche zuruecktreten muss um eine weitere warm gehaltene
Stelle im Vorstand irgendeiner Firma zu besetzen.

/pepe
-- 
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