[linux-l] CoreBoot auf Lenovo X230 mit externer GraKa

Frank Reker frank at reker.net
Mi Feb 25 18:17:18 CET 2015


Am Wed 25. Feb 2015 08:59 +0100 schrieb Erik Thon:

>Klang für mich so. Aber warum sollte ein Hersteller für externe Geräte
>Nachlass geben? Jeder wird sagen, mein Gerät für sich genommen ist i.O.!

wenn der hersteller eine wie auch immer geartete garantie gibt, dann muss
er die auch einhalten. aber eine garantie ist immer freiwillige leistung
eines herstellers, haendlers, ...

daneben gibt es eine maengelhaftung (allg. auch gewaehrleistung genannt)
gegenueber dem haendler. hat das produkt einen maengel dann greift die
maengelhaftung. d.h. der haendler muss nachbessern, umtauschen, oder
nachlass gewaehren. auch habe ich das recht auf ruecktritt vom kauf.
ausser bei werkvertraegen (massanfertigung) da muss ich dem verkaeufer
erst die moeglichkeit der nachbesserung geben. nur wenn er dem nicht
in angemessener zeit nachkommt kann ich nachlass fordern oder vom
kauf zuruecktreten.
wichtig ist aber das der maengel bereits bei auslieferung bestand oder
zumindest im keim bestand. ist ein produkt nicht fuer den geforderten
einsatz einsatzbereit, dann handelt es sich um einen solchen maengel.
eine entsprechende forderung muss aber auch gestellt worden sein. wurde
eine solche forderung beim kauf nicht gestellt, dann gelten die ueblichen
einsatzzwecke als massstab.
z.b. kann man von einem laptop (2015 in deutschland) erwarten, dass sofern
nichts anderen angegeben windows darauf laeuft und damit auch alle 
verbauten kompononten funktionieren. der betrieb von linux auf dem laptop
zaehlt (leider) nicht zu den ueblichen einsatzzwecken. habe ich beim
kauf aber ausdruecklich nach einem laptop verlangt der mit linux
laeuft, dann kann ich auch erwarten, dass alle kompononten laufen.

das selbe gilt fuer eine grafikkarte im cardslot. wurde gefordert, dass
diese laufen soll und tut es nicht, dann ist das ein mangel. aber da der
betrieb einer zweiten graka in einem laptop nicht zu den ueblichen 
einsatzzwecken zaehlt, muss ein verkaeufer hiefuer auch keine
gewaehrleistung uebernehmen solange dies nicht explizit vereinbart
wurde.

soweit zumindest zu meinem rechtsverstaendnis. ich bin kein jurist, also
auch keine gewaer, dass meine ausfuehrungen 100% korrekt sind.



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