linux-l: CGI-Interface

Wolfgang Metze metze at trionet.de
Mo Dez 15 16:26:28 CET 1997


> Hi!
> > Habe den Anfang zwar nicht mitbekommen, aber 14" Monitore dürfen an
> > Arbeitsplätzen nicht
> > mehr verwendet werden. Es müssen mindestens 15" Monitore sein
> > (Arbeitsrecht).
> > Das weiß nur leider kein Arbeitnehmer und den Arbeitgebern ist es egal.
> 
> Ich wußte das auch nicht, hatte aber auch nie 14''-er am Arbeitsplatz.

Wie praktisch.

> 
> Das bedeutet in der Schule dann: Der Lehrer darf nicht an 14''-Monitoren
> arbeiten, denn er arbeitet dort. Er bekommt also einen größeren Bildschirm.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich wuerde das wohl so sehen. Das setzt,
denke ich, oraus, das er einen Bildschirmarbeitsplatz hat. Die meisten
 Lehrer kummunizierenb allerdings direkt mit den Schuelern und nicht per
Videokonferenz.
> 
> Die Schüler hingegen dürfen auch an 14''-Monitoren arbeiten, denn sie
> sind dort ja keine Arbeitnehmer.
Das sollte man einfuehren, sozusagen als bezahlte Lehrjahre.

> 
> 
> Gibt's das auch für Modems?
Leider nicht, da 15" Monitore nur eine hoehere Frequenz haben, als 14" 
Monitore. Die sichtbare Bildschirmdiagonale ist dieselbe.

> Alle Modems unter 28800 dürfen laut Arbeitsrecht nicht mehr verwendet
> werden oder so?  ;-)    (Die 1200-er dürfen die Schüler dann auch mal 
> länger als 5 Minuten haben, denn das schnelle hat auch der Lehrer...)

Die Regeung ist auch nicht mehr zeitgemaess. Entweder 65K-Modems oder ISDN.

Gruss

Wolfgang




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