linux-l: Einkaufen

Andreas Schott schott at mail.blinx.de
So Aug 23 12:54:35 CEST 1998


>Du hast die Begriffe genau vertauscht, die 6 Monate vom Händler sind
>die gesetzliche Gewährleistung (Tausch, Wandlung etc.), das was Dir
>der Hersteller (freiwillig!) verspricht (und oft mit Klauseln und
>Kleingedrucktem gespickt ist) ist eine Garantie.

Ähm,

ja, Du hast recht, die Worte Garantie und Gewährleistung sind rechtlich
nicht so einfach.
Die Garantie des Herstellers ist aber in der Regel wertvoller als die
Händlergewährleistung.

IBM gibt z.B. bis zu 5 Jahre Hersteller-Garantie, der Händler zuckt aber
bereits nach 6 Monaten
(besagte gesetzliche Pflicht) die Schultern.

Und bei Garantieansprüche bin ich beim Hersteller oftmals besser aufgehoben.
Der Händler tauscht meist nur aus, die wenigsten reparieren noch.

Andreas





Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l