linux-l: Ups... (hat jemand Ahnung von Recht?)
Oliver Bandel
oliver at first.in-berlin.de
Mi Okt 21 02:20:14 CEST 1998
Hallo Carsten, hallo leute,
ich muß nochmal was nachtragen.
Auf der Web-Seite der Firma, um die es geht, stand, daß
das Verfahren das erste mal auf der Ars Electronica
vorgestellt wurde.
So gesehen hast Du ja etwas programmiert, was auf den ersten Blick
Know How von anderen war.
ABER.....
On Tue, 20 Oct 1998, Carsten Wartmann wrote:
> Dr. Bernd Freistedt writes:
> > Hallo Carsten und allen anderen Listenleser/-schreiber!
> >
> > Wir (Claudia und ich) haben uns gerade halbtot gelacht! -
> > Ehrlich!
> > So eine Mail gibt wieder ungeheuer Kraft!
> > Das schoenste waren die Zeilen:
> > > Was mich so richtig befriedigt ist die Tatsache, das ich mit 4
> > > Zeilen Bash ein Verfahren wohl genau getroffen habe welches 4
> > > Jahre Entwicklung gekostet hat.... ;-)
> > Ja, manches machen's in 4 Zeilen mit dem Kopf, andere in 4
> > Jahren mit dem Hintern... :-))
>
> Naja, nachmachen ist immer einfach. Die geniale (?) Idee war es ein
> verfahren aus den 70ern vom Foto auf das Bewegtbild zu
> übertragen. Aber von der Idee zur Umsetzung sollte das dann nicht 4
> Jahre dauern...
Hier schreibst Du, daß die Erfindung schon in den 70er Jahren gemacht wurde.
Es ist (mit Unterstützung des Glücksgottes/der Glücksgöttin) anzunehmen,
daß der Erfinder ein anderer ist, als der, der das Verfahren bei tx
umgesetzt hat. Da Du nicht deren Umsetzung, sondern nur das abstrakte
Verfahren (ist hoffentlich rechtlich nicht geschützt) nachprogrammiert
hast, kann man davon ausgehen, daß die Dir garnichts können.
Daß mehrere Leute das selbe Erfinden und zwar quasi unabhängig voneinander,
das kam in der geschichte allzuoft vor.
Wenn Deine Programmiererei mit 4 Bashzeilen also ein allgemeines und
rechtlich nicht geschütztes Verfahren realisiert, was andere Jahrelang
nicht hinbekommen haben, dann ist das erstens Dir hoch anurechnen und
zweitens gibt's dann eben zwei Verfahren, die Idee umzusetzen.
Deine ist wohl als die genialere zu bezeichnen, soweit ich das hier
beurteilen kann. Klingt jedenfalls gut, das mit den 4 Jahren und den
4 Bashzeilen.... :-)
Sollte hingegen das Verfahren aus den 70ern bereits/noch rechtlich geschützt
sein, so hast Du/haben wir wohl das Nachsehen.
Wenn Du schleunigst zum Anwalt gehst und schaust, ob Du Dir ein Stück
vom Kuchen sichern kannst -- immerhin handelt es sich dabei mehr oder
weniger um eine Parallelerfindung (das müßte noch geklärt werden, inwieweit
das zutrifft), dann hast Du vermutlich ausgesorgt und darfst dann in ein paar
Jahren mal der Belug ein paar Peanuts zukommen lassen, um den Rechnerpark
zu vergrößern... oder so... :-)
Meine Empfehlung: Gleich morgen früh zum Rechtsanwalt gehen.
Hilfreich kann sein: http://www.anwaltssuche.de
Tschüß,
Oliver
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