[linux-l] GPL ist nicht Public Domain

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Mi Nov 22 12:57:04 CET 2006


On Mon, Nov 20, 2006 at 02:22:21AM +0100, Frank Reker wrote:
> >Für Tätigkeiten eines Deutschen gilt zunächst deutsches Recht. Im
> 
> ist das so?? wenn ich im ausland eine handlung durchfuehre, die in
> dem betreffenden land legal in deutschland aber illegal ist, kann
> ich dann in de-land dafuer belangt werden, nur weil ich deutscher
> bin?

Grundsätzlich ja, aber nicht bei allen Tatbeständen.

> zurueck zum beispiel:
> ein tuerke (nationalitaet: tuerkisch) mit deutschem pass (wohnsitz in de)
> veroeffentlicht waehrend eines italien-aufenthaltes ein programm auf
> einem server der in frankreich steht, aber einem spanischem betreiber
> gehoert. das urheberrecht welchen landes / welcher laender ist 
> anzuwenden?

Ich glaube, diese Frage solltest du in einer anderen Liste stellen, z.B.
de.soc.recht.misc


Viele Grüße,

    Volker

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Volker Grabsch
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