[linux-l] [heise] Bundesverfassungsgericht: Domain steht buergerlichem Namenstraeger zu

Steffen Dettmer steffen at dett.de
So Okt 1 22:07:45 CEST 2006


* Volker Grabsch wrote on Sun, Oct 01, 2006 at 20:15 +0200:
> Den genauen Regelsatz kenne ich nicht, aber wenn das wirklich gehen
> würde, wären die entsprechenden ${tld}.de Domains doch längst vergriffen.

DENIC vergibt eine TLD unter de. Wobei ich mich frage, was die machen,
wenn es neue TLDs gibt (alte abschaffen?) - info.de gibt's jedenfalls
komischerweise.

Daher nehme ICH auch gern "net.de" :)

> Du kannst ja mal versuchen "org.de" oder "fr.de" zu registrieren. :-)

.de.de? :-)

oki,

Steffen

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