[linux-l] [heise] Bundesverfassungsgericht: Domain steht buergerlichem Namenstraeger zu

Peter Ross Peter.Ross at alumni.tu-berlin.de
Mo Sep 25 10:05:25 CEST 2006


On Mon, 25 Sep 2006, Ihno Krumreich wrote:

> Daher wird das Netz auch zunehmend fuer kriminelle Dinge
> genutzt.

Sogar das Laufen zu Fuss kann Bestandteil krimineller Aktivitaeten sein. 
Ist es jetzt noetig, das weiter zu reglementieren?

Gruss
Peter



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