[linux-l] GPLv3 erschienen

Steffen Schulz pepe_ml at gmx.net
Sa Jul 21 17:46:26 CEST 2007


On 070721 at 16:40, Mike Dornberger wrote:
> Außerdem könnte es auch sein, daß das Lesegerät dem Gastwirt gar
> nicht gehört, sondern seiner Bank, so wie es bei normalen
> Kreditkarten auch ist. Sie sind Eigentum der Bank und bei z. B.
> Vertragsende zurückzugeben (und der Verlust ist sofort anzuzeigen).

Das Problem laesst sich aber auch auf private Kartenleser anwenden.

Wenn meine Eltern online-banking machen oder andere Daten verwalten, zB
die auf ihrer e-Gesundheitskarte, dann will ich dass sie dabei Hardware
verwenden, die sie nicht manipulieren koennen. Wenn sie das koennen,
wird ein Angreifer sie dazu bringen, es zu tun.

Das Geraet sollte dabei natuerlich unabhaengig von den aktuellen
Dienstleistern sein.

> Außerdem könnte hier in der GPLv3 der Abschnitt mit den
> Consumer-Geräten zum Tragen kommen, also, daß selbst wenn der
> Gastwirt das Gerät für sich gekauft hat, er trotzdem z. B. solch
> einen "Hardwareschutz-Key" nicht mitgeliefert bekommen muß, da es
> eben kein Consumer-Gerät ist.

Wenn sich die Klausel so auslegen laesst, kann man sie nicht auch
umgekehrt anwenden? Also die TiVO-Box nur noch verleihen?

mfg
pepe
-- 
Getting there isn't half the fun, it's all the fun.
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