[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Do Nov 1 10:52:48 CET 2007


On Thu, Nov 01, 2007 at 12:39:18AM +0100, Jörg Schmidt wrote:
> Volker Grabsch schrieb:
> >
> > Einen reinen Registrierungs-Zwang für Downloads hältst du also
> > nicht mehr für lizenzwidrig, richtig?
> 
> doch, genau darum gehts mir eigentlich

Okay, aber was hilft dann die Untersuchung des verschärften
Szenarios (NDA statt bloß Registrierungs-Zwang) für diese
Diskussion?

Außerdem scheint es dir weiter unten um den Effekt der Aushebelung
der Lizenz zu gehen, damit man sein Produkt als "FOSS" betiteln
kann. Diesen Effekt kann man mit einem reinen Registrierungs-Zwang
nicht erreichen. Wo also liegt die Relevanz?

> > (... es ist schwer, sowas zu erraten, wenn die entsprechenden
> > Passagen einfach unbeantwortet liegen gelassen werden.)
> 
> tut mir leid, dann sage welche, ich antworte

Kann ich nicht genau sagen. Du bist ja nur noch auf den verschärften
Fall eingegangen, und hast das ursprüngliche (harmlosere) Szenario
völlig außen vor gelassen.

> > > 1.da ist jemand der eine Software weitergibt und das tut weil ein
> > > anderer /freiwillig/ auf Rechte verzichtet
[...]
> es geht also darum das der Anbieter auch der Urheber ist

okay.

> > Die Nutzlosigkeit dieses Unterfangens habe ich bereits erklärt. Du
> > bist leider nicht darauf eingegangen.
> 
> ich weiß leider nicht auf was ich da nicht eingegangen bin

Ich meinte folgenden Teil der vorletzten Mail:

| > und das ganze nicht gleich unter
| > eine andere Lizenz stellt (die dann keine freie wäre) ist berechtigt
| > hat aber eine Antwort:
| > Es könnte von Vorteil sein, seine Software juristisch wasserdicht als
| > freie Software bewerben zu können - obwohl sie in Summe garnicht dem
| > Geist freier Software entspricht.
|
| Nein, diese Möglichkeit gibt es wiegesagt nicht, zumindest nicht
| bei strengen Lizenzen wie der GPL.
|
| Aber wer so einen Mist machen will, kann seine Software unter
| BSD-Lizenz stellen, und koppelt dann den Download mit einer NDA
| (Verschwiegenheits-Vereinbarung). Und bewirbt dann sein Produkt
| mit "unter freier Lizenz verfügbar".
|
| Aber ob das wirklich den beabsichtigten Marketing-Effekt hat? Immerhin
| werden das Leute ausprobieren, und wenn sie alle über den NDA stolpern,
| ist das eine ganz und gar nicht schöne Publicity. :-)

Diesen Abschnitt von mir hattest du nicht mehr kommentiert.

> > Meinetwegen, aber wo ist dann der Missbrauch?
> 
> Vielleicht habe ich "Mißbrauch" irgendwo verwendet, der von Dir oben
> genutzte Begriff "Aushöhlung" trifft es aber besser. Es geht schlicht
> darum das obwohl man den Verhaltensregeln der Lizenz konkret folgt, es
> trotzdem mit trickreichem Handeln möglich ist deren Geist zuwider zu
> handeln.

... aber nur als Urheber. Und das ist doch kein Problem.

Wenn ein Distributor oder Anwender die Lizenz aushöhlen könnte,
*das* wär ein Problem.

> 'Deren Geist zuwider zu handeln' heißt im Prinzip nur das es
> hier ein Anbieter darauf anlegt das §12 unbedingt zur Anwendung kommt,
> obwohl ja §12 in der GPL nur für den Fall des Verstoßes gemacht ist,
> aber nicht angenommen wird das es bei jeder Verwendung der GPL auch zum
> Verstoß kommt, sondern nur in Ausnahmefällen.

Ja, gut, aber das heißt nur, dass man ein Werk unter GPL stellen
kann, und durch Zusatzbedingungen dafür sorgen kann, dass es
effektiv doch nicht unter GPL steht. Diese Möglichkeit habe ich
auch nicht bestritten. Ich bestreite nur, dass diese Tatsache
ein Problem darstellt.

> > Wenn jemand will, dass seine Software FOSS ist, wird er sie unter
> > eine freie Lizenz stellen und sie entsprechend verbreiten. Will er
> > das nicht, lässt er es eben. Jemand, der seine Software formal unter
> > GPL stellt, aber von jedem Downloader eine Verzichtserklärung
> > verlangt, kann das zwar machen, aber was hat er davon?
> 
> Nun, es wird auf andere Art und Weise bereits gemacht. Dort allerdings
> durch Vortäuschung falscher Tatsachen, nämlich es wird behauptet das man
> freie Software vertreibt, obwohl das nicht so ist.

Nenne mal bitte konkrete Beispiele.

Ich sehe immer noch nicht, wie das Vortäuschen des Vertriebs von
freier Software irgendwelche Vorteile bringt. Das ist, als ob ein
Möbelhaus für ulta-bequeme Sessel wirbt, aber nur Holzstühle im
Sortiment hat.

> Da es aber bisher
> keinen rechtlichen Schutz für den /Begriff/ "freie Software" gibt ist
> das möglich. Dieses Handeln wird auch von FOSS-Vertretern kritisiert,

auch hier: Nenn mal bitte konkrete Beispiele.

> Das die Mißbraucher davon aber etwas haben, ist nicht zu leugnen, denn
> warum würden sie den Begriff sonst benutzen.

Viele machen sich durch Spam ihr Geschäft kaputt, trotzdem tun sie's,
weil ihnen von anderen (Spam-Software-Hersteller, Botnet-Vermieter, ...)
eingeredet wird, dies wäre gutes Marketing.

Will sagen, "es wird gemacht" reicht nicht aus, denn es wird auch viel
Quatsch gemacht.

Hast du konkrete Belege, die zeigen, dass sich ein Unternehmen durch
diese Strategie einen Vorteil verschafft hat?

> Was sie davon haben ist im
> Wesentlichen das sie Kunden ködern, für die der Begriff "freie Software"
> positiv klingt, die aber gleichzeitig nicht genau verstehen wann es sich
> denn nun wirklich um freie Software handelt.

Also ein analoges Problem zu den verwirrend vielen Gütesigeln auf
den Lebensmitteln? Man packt einfach ein Sigel drauf, das gut klingt,
aber nicht geschützt ist?


Gruß,

    Volker

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