[linux-l] AGPL vs. GPL (was: Einladung zum Vortrag: 9.10. - Der kleine Rechtsabend - Dr. Till Jaeger)

Thorsten Stöcker tstoecker at baerensoftware.de
Sa Okt 13 10:30:42 CEST 2007


Hallo,


> Er hat für Anwendungs-Software zur Verwendung der Affero GPL anstelle
> der GPL aufgerufen, da diese konsequenter den eigentlichen Grundgedanken
> der GPL umsetze. Die Affero GPL gesteht einem die 4 Freiheitsrechte
> nämlich auch dann zu, wenn man die Applikation nicht als Kopie bei sich
> auf dem Rechner laufen hat, sondern nur "remote" nutzt (z.B: via VNC
> oder als Web-Applikation).
>

Wo liegt der Unterschied? Ich kann mich nicht erinnern, eine Beschränkung in 
der GPLv3 gefunden zu haben, die mir die Remote-Nutzung untersagt.

>
> Ich persönlich kann ihm da nur zustimmen, dass man dieses Schlupfloch
> schließen sollte, und daher AGPL statt GPL nehmen sollte. Wie seht ihr
> das?

Ohne mich näher mit der AGPL auseinandergesetzt zu haben, sehe ich den Sinn 
dieses "zusätzlichen" Schutzes nicht. Die Remote-Nutzung impliziert meiner 
Meinung nach keinerlei zusätzliche rechtliche Probleme, weshalb ich keinen 
Sinn darin sehe, dem Lizenzdschungel eine weitere hinzuzufügen. 

Zumindest für die GPLv2 besteht in Deutschland eine gewisse Rechtssicherheit, 
da sie sich mehrfach als durchsetzbar erwiesen hat (inwiefern die GPL ins 
deutsche Rechtsgefüge passt ist dabei fraglich, aber die Gerichte haben sich 
wohl auch dem faktischen Umständen gebeugt), ob dies für Version 3 auch 
zutrifft, wird sich zeigen. Meines Wissens nach, ist die GPLv2 bisher die 
einzige Lizenz, die mehrfach ausgeurteilt wurde. Für alle anderen Lizenzen 
steht das noch aus, daher begibt man sich durchaus in die Gefahr, das 
einzelne Vereinbarungen oder gar die gesamte Lizenz nichtig sind, weil mit 
deutschem Recht nicht vereinbar.

Winzigweich hat da ja schon mehrfach Lehrgeld bezahlt. :-)

Gruß
Thorsten

-- 
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