[linux-l] Software-Patente etc. (was: Totem-Videoplayer)

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Mi Nov 11 12:12:48 CET 2009


Olaf Radicke <briefkasten at olaf-radicke.de> schrieb:
> Am Dienstag 10 November 2009 18:35:29 schrieb olafBuddenhagen at gmx.net:
> > On Thu, Nov 05, 2009 at 02:16:32PM +0100, Olaf Radicke wrote:
> > > Software-Patente können kein Argument sein. Erstens gibt es die
> > > Selbigen in Europa - auf dem Papier - nicht,
> >
> > [...]
> > Du kannst gerne mal versuchen, in Europa DVD- oder
> > MP3-Player ohne entsprechende Lizenzen zu verkaufen. Allerdings waere
> > das ein Experiment von geringem wissenschaftlichen Wert -- der Ausgang
> > waere ziemlich klar. (Und nicht sehr erfreulich fuer Deine
> > Finanzlage...)
> 
> Das hat was mit Urheberrecht zu tun und nicht mit Patenten. Man sollte beides 
> klar trennen in der Diskussion. 

Das sehe ich anders. Das Urheberrecht hindert niemanden, seinen
eigenen MP3-Player auf den Markt zu werfen. Man braucht die
entsprechende Abspiel-Software nur selbst zu schreiben bzw.
existierende freie MP3-Libraries dafür nutzen.

Erst das Patentrecht zwingt dich dazu, für deinen selbst-
entwickelten MP3-Player erst noch Lizenzen zu erwerben.

Wobei man aber auch aufpassen muss, wie weit das Patent wirklich
greift. Gilt es z.B. auch für MP3-fähige Handys? Und wenn nein,
gilt es dann auch nicht für Handys mit defekter Antenne bzw.
SIM-Karte, die nur noch zum Fotoknipsen und MP3-Abspielen benutzbar
sind?

In dem Fall könnte man seinen eigenen MP3-Player einfach als
"Handy mit defekter Antenne und defekter Kamera" verkaufen. ;-)

> http://www.nosoftwarepatents.com/de/m/untruths/unprotected.html
> 
> MP3 währe auch ohne Patente urheberrechtlich geschützt.

Nein, höchstens konkrete MP3-Implementierungen sind urheberrechtlich
geschützt. Und natürlich der MP3-Standard, als Schriftwerk.

Aber "MP3 an sich" ist auf keinen Fall urheberrechtlich geschützt,
sondern höchstens parentrechtlich.

> Ein eigenes Archiv für patentierte Software wurde bei Debian verworfen:
> http://www.debian.org/News/project/2008/13/index.de.html

Auf der Seite wird konkret "moonlight" erwähnt, das ist eine freie
Reimplementierung von einem patentierten, proprietären Produkt.

Doch auch hier ist die Reimplementierung urheberrechtlich überhaupt
kein Problem, solange man nichts vom "Original" einfach abschreibt.
Erst das Patentrecht verbietet den Neubau.


Gruß,

    Volker

-- 
Volker Grabsch
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