[linux-l] OpenSource -Strategien

Andreas Röhler andreas.roehler at online.de
Mi Dez 1 17:07:03 CET 2010


Am 30.11.2010 23:36, schrieb Volker Grabsch:
> Andreas Röhler<andreas.roehler at online.de>  schrieb:
>> Am 30.11.2010 00:07, schrieb Peter Ross:
>>> 2. offener Quellcode, Recht auf freie Nutzung
>>
>> diese Recht gibt es eben nicht (leider!)
>>
>> die Präambel zu GPLv3 sagt:
>>
>> "Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL daraufhin entworfen,
>> diese Praxis für diese Produkte zu verbieten."
>
> Hast du auch den Rest der GPL gelesen? Zumindest ausschnittsweise?
>
>> Fürchte sehr, damit ist die Büchse der Pandora geöffnet.
>> Denn welche "diese Praxis" nun derart schlimm und bedrohlich ist, daß es
>> die Nutzungsbeschränkung legitimert, darüber gehen die Meinungen
>> bekanntlich leicht auseinander.
>
> Dein oben zitierter Ausschnitt sagt nichts über Nutzungsbeschränkungen
> aus. Keine Ahnung, wie du auf diesen Unsinn kommst. Zumal die
> uneingeschränkte Nutzung eine der vier Grund-Freiheiten ist. [1]


Die GPL sagt:

3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen

"Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen
Mechanismus' unter jedwedem anwendbarem Recht betrachtet werden,
das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996
verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter
vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen
verbietet oder einschränkt."

Das ist mal schon nicht ganz so einfach zu verstehen.
Weiter oben wird erläutert:

"Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder das unmodifizierte
Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk."

Nach meinem Verständnis ist damit bereits die Nutzung zu bestimmten 
Zwecken untersagt, keineswegs nur die Weitergabe.

I.Ü., wenn die GPL so einfach zu interpretieren wäre, verstehe ich die 
teilweise erheblichen Honorarsätze noch weniger, die in dieser Sache für 
Beratung durch Rechtsanwälte seitens verschiedener Firmen gezahlt werden.

Grüße



>
> "Diese Praxis", also Tivotisierung&  Co., wird auf ganz andere
> Art und Weise unterbunden. Das ist in der GPL ziemlich geschickt
> geregelt. Abschnitt 3, schau da mal rein. Wirklich. Die GPL ist
> ein ziemlich gut lesbarer Text, auch für Nicht-Juristen.
>
>
> Gruß
> Volker
>
>
> [1] Das einzige, was die GPL einschränkt, ist die _Weitergabe_
>      der Software, aber keinesfalls die Nutzung oder die Veränderung.
>




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