[linux-l] Internet-Anbieter in Berlin

Martin Küchler list at k0k.net
Sa Jan 10 09:10:56 CET 2015


Am 10.01.2015 um 06:21 schrieb Volker Grabsch:
> Thomas Schmidt schrieb:
>> Hallo Martin!
>>> Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Verlängerung
>>> jeweils um 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum
>>> Laufzeitende, erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
>>
>> OK, ich weiß, wo ich in 24 Monaten wohne, und später werde ich es auch
>> immer 15 Monate vorher wissen. Aber mit dem Vertragsabschluss warte
>> ich lieber noch ein halbes Jahr. Denn ich werde in einem Juli umziehen
>> und möchte dann ja nicht 6x40€ für den Rest des Abrechnungs-Jahres aus
>> dem Fenster werfen.
>>
>> Sarkasmus beiseite. Nach meiner QSC-Nummer möchte ich nicht so gerne
>> die nächsten fragwürdigen Bedingungen akzeptieren.
> 
> Ich finde diese enormen Mindestvertragslaufzeiten ebenfalls dubios.
> 

Dubios würde ich jetzt nicht sagen, ist ja ziemlich klar, was Sache ist.
Aber eben nicht gerade kundenfreundlich, ich hätte auch lieber einen
Vertrag mit kürzerer Laufzeit genommen, habe aber keinen passenden
gefunden (easybell würde meine Kriterien nicht erfüllen, keine feste IP,
(noch) kein IPv6).

> Wenn du aus dem Einzugsgebietes deines Providers weg ziehst, ist das
> ein Sonderkündigungs-Grund.  Und wenn du hingegen innerhalb des
> Einzugsgebietes deines Providers umziehst, kannst du den Provider auch
> in der neuen Wohnung nutzen (es können allerdings Umzugsgebühren
> anfallen, was eine absolute Frechheit ist).
> 
> In keinem dieser Fälle zahlst für Monate, in denen du vom ISP keine
> Leistung erhältst.
>

Ja, das ist richtig. Aber bei einem deutschlandweiten Angebot wie TALDSL
kommt man nur durch einen Umzug ins Ausland problemlos auch innerhalb
der Mindestlaufzeit raus. Problematisch wird es, wenn man wohin zieht,
wo es aus irgendwelchen Gründen schon Internet gibt (z.B. eine WG), dann
wäre es technisch meistens problemlos möglich, noch eine (evtl. zweite)
DSL-Leitung zu legen - damit besteht dann auch kein Sonderkündigungsrecht.

Gruß,

Martin




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