AW: [linux-l] Re: laptop passwort

Thomas Hinsberger bellerophon2 at gmx.de
Do Okt 13 09:07:49 CEST 2005


Hallo,

soweit ich das in Erinnerung habe, gibt dass, was Lothar schrieb nur für
Dektop-Pcs. Da hat ein Oberlandesgericht mal geurteilt, dass auch ein
Laie einen PC öffnen könne, ohne Schaden anzurichten. Auch der Ein- und
Ausbau von Teilen sei erlaubt, da die modernen PC's eindeutige
Anschlüsse hätten (Kabel passt nur da, wo du es hinstecken sollst).
Eingriffe in vorgefertigte Teile sind nicht erlaubt und lassen die
Garantie erlöschen (z.B. Austausche der CPU, rumlöten an Karten usw.).
Was Laptops angeht, so sieht die Rechtslage da glaube ich anderst aus,
weil es sich um ein geschlossenes System handelt, dass nur vom Fachmann
zu öffnen ist (ähnlich wie beim Fernseher). Auch hier gelten als
Ausnahme die vorhandenen Klappen an der Unterseite (Hauptspeicher,
Festplatte, gelegenlich auch Bios-Batterie). Diese dürfen von jedem
aufgeschraubt werden.
Aber wie gesagt, ich weiß dass auch nur aus meiner Erinnerung an
irgendeinen Artikel in einer Zeitung...

Gibts hier jemanden mit Rechtskenntnis, der das klären könnte???

Thomas

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