[linux-l] [OT] KDV ist gesetzeswidrig?

Olaf Radicke olaf_rad at gmx.de
Di Jun 13 18:07:59 CEST 2006


Am Dienstag, 13. Juni 2006 17:07 schrieb Peter Ross:
> Hi all,
>
> nur kurz: ich bezog mich auf Eigenerfahrung mit einer mir nicht mehr mit
> Namen erinnerbare Beratungsstelle im LSD-Viertel Prenzlauer Berg in den
> 90ern, die ABM-finanziert war und Leute darueber beriet, wie sie am besten
> um Wehrdienst und Wehrersatzdienst herumkommen.

Unwahrscheinlich. Höchstwahrscheinlich haben sie nur die Grenzen des 
Kreiswehrersatzamtes aufgezeigt und über die Recht als Bürger aufgeklärt. Das 
klang dann etwa so:
"Wenn ein Bewerbungsgespräch *zufällig* mit einem Musterungs-Termin zusammen 
fällt, ist das ein Entschuldigungs-Grund für das nicht erscheinen bei der 
Musterung. Das gleiche gilt bei Krankheit, Todesfälle, längergeplanten Reisen 
u.s.w....Wenn die Polizei in Rahmen eines Amtshilfe-Ersuchs, bei mir an der 
Tür Klingelt, um mich freundlicherweise zur Musterung zu fahren und ich das 
klingeln und Klopfen nicht höre, weil ich laute Musik über meine Kopfhörer 
höre (um meine Nachtbar nicht zu stören), hat die Polizei nicht das Recht die 
Tür ein zu treten."

Wenn du glaubst, das solche Aussagen unrechtmäßig sind, dann wüsste ich nicht 
wo der Unterschied zwischen der DDR und der BRD liegen soll.

MfG
Olaf Radicke




Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l