[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Sa Nov 3 06:30:44 CET 2007


Hallo,

On Tue, Oct 30, 2007 at 01:39:14PM +0100, Jörg Schmidt wrote:

> Richtig ist das sobald jemand weiteres eine Kopie hat kann er damit
> tun was die GPL erlaubt, ABER Du sagst ja nun ich könne mir überlegen
> das ich die Kopie die ich besitze unter bestimmten Bedingungen
> weitergeben will - nun dann erkläre ich einfach meine Bedingung ist
> das jeder eine Kopie bekommen kann und unter GPL nutzen, wenn er mir
> schriftlich erklärt er würde /freiwillig/ auf sein Recht zur freien
> Weitergabe verzichten.

Das entspricht nich meinen Verstaendnis von "freiwillig". Aber das ist
eh nicht der Punkt.

> Denn natürlich kann jeder freiwillig auf seine Rechte verzichten, so
> auch auf sein Recht der freien Weitergabe (das sagst Du ja selbst mit:
> "*wenn* du es tust") und natürlich ist es legal wenn der der das zu
> tun beabsichtigt es mir schriftlich bestätigt, wenn er das will.

Natuerlich steht es jedem frei, von den Rechten keinen Gebrauch zu
machen. Nichtsdestotrotz verlangt die GPL, dass Du jedem Empfaenger alle
Rechte *einraeumen* musst -- und genau das waere ja nicht mehr der Fall,
wenn Du eine Verzichterklaerung forderst.

Um also auf Deine Frage zu antworten: Es ist voellig richtig, dass
zusaetzliche Bedingungen an den Empfaenger die Lizenz unwirksam machen
wuerden; und die GPL sagt deshalb ganz klar, dass zusaetzliche
Einschraenkungen nicht zulaessig sind. (Die Ausnahmen in Paragraph 7
bestaetigen natuerlich die Regel :-) )

In Deinem urspruenglichen Beispiel gab es aber auch keine. Die
Unterscheidung scheint Dir nicht klar zu sein: Die GPL besagt, dass
*wenn* eine Weitergabe stattfindet, der Empfaenger alle GPL-Rechte
uneingeschraenkt bekommen muss. Die Frage *ob* ich an eine bestimmte
Person weitergebe, ist eine ganz andere -- da mischt sich die GPL nicht
ein.

(Das obige Szenario betrifft eben nicht nur das Ob, sondern legt
Beschraenkungen auf, was der Empfaenger nach der Erhalt machen darf!)

-Olaf-



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