[linux-l] Gut funktionierender WLAN-USB-Stick unter Linux?

Frank Reker frank at reker.net
Mo Aug 10 20:36:42 CEST 2015


Am Mon 10. Aug 2015 19:49 +0200 schrieb Norman Steinbach:

>Ich meinte eigentlich die Garantie, die der Hersteller freiwillig und
>unabhängig vom Händler gibt. Aber es stimmt wohl: Wenn man das Gerät
>nicht bei einem auch vom Hersteller als Servicetechniker
[...]


nicht zwangslaeufig! 
die Beweislastumkehr erlischt nur, wenn ein moeglicher zusammenhang
zwischen einbau der karte und des defektes besteht. dieser muss
technisch begruendbar sein. gibt beispielsweise der akku seinen geist
auf, hat das nix mit der wlan-karte zu tun! zumindest nicht
offensichtlich, so dass die beweislast immer noch beim haendler liegt.
es muss also schon ein begruendbarer verdacht vorliegen.

umgekehrt erlischt auch die garantie nicht automatisch. auch eine
klausel in der garantiebedingung, dass die garantie beim oeffnen des
geraetes erlischt ist nicht zwangslaeufig bindend.
aber hier gibt es deutlich weniger klare rechtliche richtlinien, so
dass es auf den einzelfall ankommt.

i.a. sind die gerichte heutzutage sehr verbraucherfreundlich (der
eugh hat's vorgemacht).



-- 
Don't worry be happy ...
Ciao Frank Reker




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